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Aktuelles
Liebe Patienten, liebe Besucher!
Frau Sophia Schulz absolviert in der Zeit vom 20.03. bis zum 31.03. im Rahmen ihres Medizinstudiums ein ärztliches Praktikum (Famulatur). Sie soll dabei die bereits erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vertiefen und erweitern, insbesondere die praktische Anwendung. Zu diesem Zweck wird sie entsprechend dem Ausbildungsstand unter Anleitung, Aufsicht und Verantwortung von Dr. Zilles zugewiesene ärztliche Tätigkeiten ausüben.
Derzeit nehmen wir unsere neue Telefonanlage in Betrieb. Wir erhoffen uns eine (noch) bessere Erreichbarkeit - insbesondere bei akuten Anliegen. Dabei bitten wir Sie, Ihr Anliegen differenziert bei den Auswahlmenüs auszuwählen und Ihren Wunsch, sollten wir Ihren Anruf nicht persönlich entgegennehmen können, auf der Voicemailbox zu hinterlassen. Wir melden uns wie gehabt zuverlässig zurück. Geben Sie uns bitte etwas Zeit, uns in die neue Technik einzuarbeiten und sehen Sie uns anfängliche Schwierigkeiten nach. Wir sind zuversichtlich, diese in kurzer Zeit zu bewältigen.
Wir beschränken uns darauf, nur Atteste/ Bescheinigungen für Gemeinschaftseinrichtungen auszustellen, die medizinisch notwendig und gesetzlich vorgeschrieben sind. Das entsprechende Informationsblatt des bvkj können Sie bei Bedarf der Leitung der anfordernden Gemeinschaftseinrichtung vorlegen.
FFP2-Maskenpflicht: Seit dem 1. Oktober müssen grundsätzlich alle Patienten sowie deren Begleitpersonen in allen Arztpraxen eine FFP2-Maske tragen. Ausnahmen von der Maskenpflicht sind u.a. zulässig, wenn es sich um Kinder unter 6 Jahren handelt. Kinder zwischen 6 und 14 Jahren dürfen alternativ eine einfache medizinische Maske („OP-Maske“) tragen.
Ihr Praxisteam
ZU GUTER LETZTDer Witz der Woche -
» Herzlich Willkommen in der Praxis für Homöopathie, Kinderheilkunde und Jugendmedizin in Nordborchen!
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Frau Sophia Schulz absolviert in der Zeit vom 20.03. bis zum 31.03. im Rahmen ihres Medizinstudiums ein ärztliches Praktikum (Famulatur). Sie soll dabei die bereits erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vertiefen und erweitern, insbesondere die praktische Anwendung. Zu diesem Zweck wird sie entsprechend dem Ausbildungsstand unter Anleitung, Aufsicht und Verantwortung von Dr. Zilles zugewiesene ärztliche Tätigkeiten ausüben.
Derzeit nehmen wir unsere neue Telefonanlage in Betrieb. Wir erhoffen uns eine (noch) bessere Erreichbarkeit - insbesondere bei akuten Anliegen. Dabei bitten wir Sie, Ihr Anliegen differenziert bei den Auswahlmenüs auszuwählen und Ihren Wunsch, sollten wir Ihren Anruf nicht persönlich entgegennehmen können, auf der Voicemailbox zu hinterlassen. Wir melden uns wie gehabt zuverlässig zurück. Geben Sie uns bitte etwas Zeit, uns in die neue Technik einzuarbeiten und sehen Sie uns anfängliche Schwierigkeiten nach. Wir sind zuversichtlich, diese in kurzer Zeit zu bewältigen.
Wir beschränken uns darauf, nur Atteste/ Bescheinigungen für Gemeinschaftseinrichtungen auszustellen, die medizinisch notwendig und gesetzlich vorgeschrieben sind. Das entsprechende Informationsblatt des bvkj können Sie bei Bedarf der Leitung der anfordernden Gemeinschaftseinrichtung vorlegen.
FFP2-Maskenpflicht: Seit dem 1. Oktober müssen grundsätzlich alle Patienten sowie deren Begleitpersonen in allen Arztpraxen eine FFP2-Maske tragen. Ausnahmen von der Maskenpflicht sind u.a. zulässig, wenn es sich um Kinder unter 6 Jahren handelt. Kinder zwischen 6 und 14 Jahren dürfen alternativ eine einfache medizinische Maske („OP-Maske“) tragen.
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