Kinderbild Dr. Zilles

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Auf dem Weg zu einer Impfentscheidung können sich vielerlei Fragen ergeben: zu den Impfempfehlungen als solchen, zu einzelnen Erkrankungen und Impfungen oder zu von diesen Empfehlungen abweichenden Impfstrategien. Dr. Zilles wird Ihnen grundsätzlich, nach bestem Wissen, Ihre Fragen beantworten und Ihnen für Ihre Impfentscheidung mit Rat und Tat zur Seite stehen.
 
 
 
 
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(Individuelles) Impfen

 
Das Thema Impfen erfordert jedoch, wenn entgegen der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) geimpft bzw. ein eigenes, individuell angepasstes Impfschema zum Einsatz kommen soll, einen erhöhten Beratungsbedarf und Organisationsaufwand.
 
Die jeweils aktuellen STIKO-Impfempfehlungen sind in Deutschland als medizinischer Standard definiert – Dr. Zilles wird keine hiervon abweichenden ausdrücklichen Empfehlungen aussprechen!
 
Da es sich in Deutschland überwiegend um Impfempfehlungen handelt und es keine Impfpflicht (Ausnahme: Masern für den KiTa- oder Schulbesuch) gibt, liegt die Impfentscheidung für Ihr Kind in Ihrer Hand und darf nur von Ihnen getroffen werden.
 
Der Leistungskatalog der Krankenkassen sieht keine Vergütung für dieses Vorgehen vor. Dr. Zilles bietet eine Beratung und Erstellung eines individuellen Impfplanes mit entsprechendem Vorgehen als "Individuelle Gesundheitsleistung" (IGeL) an, wenn die Impfungen anders als nach der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) bei Ihrem Kind durchgeführt werden sollen. Diese Leistung müssen Sie selber zahlen.
 
Für individuelle Gesundheitsleistungen gilt:
  • Diese Leistungen sind nicht dringend;
  • Sie als Patient/Eltern dürfen und sollen sich ausreichend Zeit für Ihre Entscheidung nehmen;
  • Eine Entscheidung gegen ein IGeL-Angebot hat keinerlei nachteilige Auswirkungen auf das Arzt-/ Patienten-Verhältnis;
  • Sie haben selbstverständlich die Möglichkeit, sich dazu bei Ihrer Krankenkasse beraten zu lassen;
  • Die Leistung wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet und Sie erhalten eine Rechnung zur Überweisung des ärztlichen Honorars.
 
Eine Inanspruchnahme dieser Leistung wird schriftlich vereinbart. Über die anfallenden Kosten informieren wir Sie selbstverständlich vorab: sie sind abhängig von Ihrem Beratungsbedarf, mindestens jedoch 20,00 €.