Kinderbild Dr. Zilles

» Ein Wunsch geht in Erfüllung

 

Ein langgehegter Wunsch war es, als Ärztin mit einer eigenen Praxis Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu begleiten. Und so wurden im Laufe vieler Jahre in nahezu kompletter Eigenleistung die Räumlichkeiten dafür geschaffen.

 

Während und nach dieser Zeit wurden die Möglichkeiten einer Niederlassung als Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin mit einer kassenärztlichen Zulassung permanent im Auge behalten. Zunächst war eine kassenärztliche Zulassung nicht möglich, da seitens der Kassenärztlichen Vereinigung kein Bedarf gesehen wurde. Erst ab Anfang 2018 im Rahmen eines Sonderbedarfsverfahrens sowie Ende 2019 durch die Änderung der Bedarfsplanungsrichtlinie wurden weitere Niederlassungen möglich.

 

Eine privatärztlich betriebene Praxis unterliegt nicht der kassenärztlichen Bedarfsplanung und bot daher die Chance, dennoch den Traum einer Praxis für Kinder und Jugendliche wahr werden zu lassen. Und so wurde Ende 2016 zunächst eine Privatpraxis eröffnet.

 

Nach einem Vergleich der an den möglichen Zulassungen beteiligten und interessierten Kinderärzten sind wir vom Berufungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe zur vertragsärztlichen Versorgung von Kindern und Jugendlichen zugelassen worden. Seit August 2020 dürfen wir nicht nur Privatpatienten sondern auch gesetzlich Versicherte behandeln.


Wer bezahlt das ärztliche Honorar?


Das heißt für gesetzlich Versicherte: Ihr Kind hat als Patient gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse Anspruch auf eine Behandlung. Ihre Krankenkasse schließt mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) einen Vertrag, der die Sicherstellung der Versorgung der Versicherten regelt. Als Vertragsarzt bin ich als Mitglied der KV zur Behandlung verpflichtet und die Leistungen werden von dort abgerechnet.

 

Bei der privaten Krankenversicherung erhält der Patient für die Behandlungskosten eine im privaten Versicherungsvertrag festgelegte Kostenerstattung. Ich behandele ausschließlich auf der Grundlage eines zwischen Patient und Arzt abgeschlossenen Behandlungsvertrags und rechne meine erbrachten Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab.